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Stipendien & Förderungen

Stipendien Neu Friedrich Gulda School of Music

Die Möglichkeit der Beantragung eines Stipendiums war bisher nur zu Beginn des Studiums möglich. Um den Zugang zu Stipendien zu erleichtern, und um besondere Leistungen auch während des Studiums zu honorieren, wurde das Stipendienwesen für die Friedrich Gulda School of Music neugestaltet. Hierfür wird jährlich eine limitierte Anzahl von Teilstipendien für künstlerische Exzellenz vergeben.

Es sind alle Studierenden und Schüler:innen der Friedrich Gulda School of Music ab dem zweiten Semester dazu berechtigt, um ein Stipendium anzusuchen. Das bedeutet, dass ein Erstantrag frühestens im zweiten Semester gestellt werden kann, damit das Stipendium ab dem dritten Semester an der Gulda School of Music der Studiengebühr angerechnet wird. Das bedeutet aber auch, dass sich Schüler:innen und Studierende in einem höheren Semester bewerben können. Die Bewerbung um ein Stipendium kann, je nach Leistungsentwicklung, auch erst in einem höheren Semester eingereicht werden. 

Das Stipendium ist für ein Studienjahr gültig. Es ist möglich, um Verlängerung bzw. danach erneut um ein Stipendium anzusuchen.  

Die Stipendien sind von der Friedrich Gulda School of Music übernommene Studienkosten, die im Ausmaß von 50%, 25% oder 10% vergeben werden. Die FGSM übernimmt also diesen Teil der Studiengebühren für die Dauer von einem Jahr.  

Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch eine Stipendienkommission. Kriterien der Auswahl sind:    

  • die bereits erfolgte und die noch zu erwartenden Leistungsentwicklung der Antragsteller*innen und einen Notendurchschnitt, der im zkF nicht unter 1,5 und bei Berücksichtigung aller Fächer nicht unter 2 liegen darf. Ebenso muss der oder die Antragsteller*in bereits das B1 Zertifikat übermittelt haben.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium, die Anzahl der Stipendien ist jährlich nach Verfügbarkeit begrenzt. 

Die Zuerkennung erfolgt aufgrund folgender Leistungskriterien durch die Stipendienkommission:  

Audio- und/oder Videoaufnahmen mit 2-3 aussagekräftigen musikalischen Performances des Bewerber:innen; keine professionelle Bild- und Tonqualität erforderlich, Handy Mitschnitt ausreichend. Komponist:innen müssen adäquate Arbeitsproben (Partituren, Videos, Werk- und Konzeptbeschreibungen, Portfolio etc.) mit einem eigenen musikalischen Werk einreichen. 

einen Notendurchschnitt von mindestens 1.5 im zkF (Modul 1) 

einen Notendurchschnitt von mindestens 2 in allen anderen Fächern

erfolgreich nachgewiesene Deutschkenntnis auf dem Level B1

Motivationsschreiben

Leistungsfortschritt

Ausgefülltes Antragsformular

die lt. Studienplan geforderte Anzahl von SWS-Punkten:

für Diplomstudium min. 10 SWS/Semester,  
für Ansuchen im Aufbaustudium 8-10 SWS/Semester) 
für Ansuchen aus dem 2. Semester Vorstudium heraus in Summe 9-12 SWS - in diesem Fall wird das Stipendium unter der Voraussetzung vergeben, dass der/die Studierende die Übertrittprüfung positiv besteht 

Die Einreichfrist für das Ansuchen ist: 

  • 15. Mai (für das folgende Wintersemester) 
  • 15. Dezember (für das folgende Sommersemester)

Einzureichen sind ein Motivationsschreiben und ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular. Das Formular kann hier heruntergeladen werden: Formular Ansuchen auf Stipendium.

  • Bitte senden Sie diese beiden Unterlagen als zip-Datei mit der Dateibenennung “Nachname_Stipendium_Gulda” an: studentservices@gulda-school-of-music.com 
  • Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Für alle Personen, die eine laufende oder bestehende Stipendienvereinbarung haben, gelten die vereinbarten Kriterien. Die Einreichfrist bleibt dieselbe wie oben angegeben.

Ich studiere im vierten Semester an der Gulda, kann ich trotzdem um ein Stipendium ansuchen?  

Ja, alle Studierenden und Schüler:innen an der Gulda können ab dem zweiten Semester einen Antrag stellen. 

Ich bin jetzt in meinem ersten Semester im Diplomstudium und habe zuvor das Vorstudium absolviert. Kann ich mich für ein Stipendium bewerben?  

Für das Ansuchen auf ein Stipendium wird die Summe der Semester an der Gulda School of Music herangezogen. Wenn Sie also im ersten Semester Diplomstudium sind und davor das Vorstudium positiv absolviert haben, zählt es in Summe als drei Semester. 

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich ein Stipendium bekommen habe oder nicht?  

Nach Erhalt aller Anträge werden diese geprüft und in der Kommission gesichtet. Nach der Abstimmung wird den Antragsteller:innen umgehend Bescheid gegeben. Wir planen dafür etwa ein Monat ein, bis Sie Nachricht vom Student Service bekommen.

Im Zuge der Zulassungsprüfung trifft die eingesetzte Prüfungskommission die Entscheidung, ob der/die Kandidatin auch für ein Stipendium empfohlen werden kann. Die Prüfungskommission beurteilt auf Basis der eingereichten Unterlagen und einer hervorragenden musikalischen Leistung bei der Zulassungsprüfung. Stipendien können – je nach Entscheid der Kommission – 10%, 25% oder 50 % der Studiengebühr betragen. Bei sehr gutem Studienerfolg kann der/die Stipendiat/in jährlich um eine Verlängerung des Stipendiums ansuchen. Dieses Ansuchen hat schriftlich sowie fristgerecht zu erfolgen.  

Die Frist für die Verlängerung ist für das Wintersemester immer der 15. Mai und für das Sommersemester immer der 15. Dezember des jeweiligen Studienjahres. Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Anrecht auf ein Stipendium. 

Stipendien für JAM MUSIC LAB Mitarbeiter:innen und Alumni werden nach Antrag kommissionell zugesprochen und betragen 25% der aktuellen Studiengebühr.

Einreichungsfrist:  

15. Mai (für das folgende Wintersemester) 

15. Dezember (für das folgende Sommersemester) 

Die im Antrag auf Verlängerung angegebenen Bewerbungsunterlagen sind per Mail als ZIP-Datei an: studentservices@gulda-school-of-music.com zu senden. Die gesendete ZIP-Datei bitte wie folgt benennen: <Nachname_Stipendium_FGSM> 

'Das Dokument des Antrags können Sie hier herunterladen DOWNLOAD Antrag auf Verlängerung

Auch Personen an der Friedrich Gulda School of Music haben Anspruch auf finanzielle Unterstützungen. Bitte besuchen Sie dafür die Website stipendium.at und informieren Sie sich zu den konkreten Bedingungen.  

Grundsätzlich sind österreichische Staatsbürger:innen für die angegebenen Förderungen (wie z.B. Selbsterhalter Stipendium und Studienbeihilfe) berechtigt.  

Personen aus dem EWR-Raum sind anspruchsberechtigt, wenn sie entweder selbst hier Arbeiten (auch eine geringfügige Arbeit zählt) oder die Eltern in Österreich Arbeitnehmende sind.  

Für Personen außerhalb des europäischen Raums besteht kein Anspruch laut dem Gesetzgeber. Außer Sie haben einen Daueraufenthaltsstatus in Österreich. Wenn Sie diesen nicht haben, empfehlen wir Ihnen in Ihrem Heimatland zu recherchieren, ob es Förderungen für ein Studium im Ausland gibt.

https://www.stipendium.at/

Haben Sie Fragen?

Gerne informieren wir weiterführend telefonisch oder per email.

+43 1 375 20 20
office@gulda-school-of-music.com
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